Matthias Sessler


Wir wissen wie Pferde am liebsten reisen

(Matthias Sessler)

Meine Erfahrung


Mein Name ist Matthias Sessler.

Ich arbeite seit über 30 Jahren mit Pferden und kann voller Stolz behaupten, ich kann perfekt mit Pferden umgehen.

Ich biete einen exklusiven Pferdtransport, professionell in Technik und im Umgang mit Deinem Pferd, optimale Bedingungen für Dein Pferd und die einzigartige Betreuung durch mich garantiert eine stressfreie Reise!
Ich transportiere Dein Pferd in ganz Europa zu Turnieren und Umzügen. Pferdekäufe im In- und Ausland zählen ich ebenso zu meinen Leistungen wie mein über Jahrzehnte gelerntes. Ob Hengste, Mutterstuten mit Fohlen oder Absetzer - ich habe die perfekte Transportbox und Erfahrung für die Fahrt deiner Pferde und Jungtiere.

Selbstverständlich verfüge ich über alle EU-weiten Genehmigungen zur Durchführung von Pferdetransporten und über die Transportzulassung für "lange Transporte" über 8 Stunden!

Meine Leistung

Vorbereitung

Grundsätzlich sind alle Papiere, die zum Transport benötigt werden, bereit zu halten und mir zu übergeben. Je nach Art und Zweck des Transports sind die jeweilig nötigen Papiere im Vorfeld zu erlangen (ärztliche Bescheinigungen usw.)
Das hierfür benötigte besprechen wir bei Kontaktaufnahme.
Jeder längere Pferdetransport, auch wenn er noch so schonend durchgeführt wird, ist eine körperliche und nervliche Belastung für Pferde. Der Stressfaktor während des Verladens und den ersten 30 Minuten der Fahrt, sollte ebenso wenig unterschätzt werden wie die muskuläre Belastung und die eingeschränkte Magen-Darm Aktivität.

Verladen

Ich helfe dir gerne beim Verladen und Entladen deiner Pferde!
Bei mir wird völlig stressfrei verladen und jedes Pferd bekommt so viel Zeit wie es benötigt.

Das Wichtigste für mich, deine Pferde müssen eine ruhige, entspannte Fahrt haben und den Transport in positiver Erinnerung behalten. Gerade für Fohlen und Absetzer ist die erste Fahrt ein einschneidendes Erlebnis!

Bitte informiere mich bereits bei der Anfrage, falls dein Pferd nicht verlade- und transportfromm ist oder es seinen ersten Transport vor sich hat.

Fahrt/Überwachung/Pausen

Ich empfehle dir die Pferde mit dem gewohnten Heu aus seinem Stall auch während der Fahrt zu füttern. Das Heunetz stellen wir gerne zur Verfügung.

Wir tränken die Pferde während jeder Pause von Hand, um genau kontrollieren zu können wie viel Frischwasser deine Pferde aufnehmen. Ein vorbeugender Schutz für Magen–Darm, Muskulatur und den Elektrolythaushalt ist aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit eigenen und Kundenpferden bei Transporten absolut empfehlenswert.
Die Pferde regenerieren nach dem Transport wesentlich schneller und die Gefahr von Folgeerkrankungen wie Koliken, Magengeschwüren oder ähnlichem werden deutlich reduziert.

Deine Pferde werden während der ganzen Fahrt von mir/dir direkt über modernste Kameraüberwachungssysteme beobachtet. So haben wir deine Pferde während der ganzen Fahrt im Blick.

Versicherung

Deine Pferde sind bei mir nach dem internationalem Transportgesetz CMR versichert. Die CMR Versicherung deckt nur die Kosten zum Einheitswert pro Kilogramm und ist kein ausreichender Versicherungsschutz bei Verkehrsunfällen während Pferdetransporten!
Ich kooperiere hierbei mit der Allianz Versicherungs AG. In der Police, die du zusätzlich abschließen kannst, kann der Wert entsprechend angepasst und versichert werden.

Zusätzlich sind deine Pferde in meinen Transportern auch Unfall versichert. Diese Zusatzversicherung deckt beispielsweise auch Tierarztkosten für die Behandlung von Verletzungen, die auf Grund eines Verkehrsunfalls anfallen können.

Für einen weiteren Versicherungsschutz musst du eine Pferdehalterhaftplicht-Versicherung abgeschlossen haben.

Begleiten

Wenn Du willst kannst Du dein Pferd auf der Fahrt begleiten.
Das besprechen wir bei deiner Anfrage

Preise

Die Preise werden individuell nach Deiner Anfrage kalkuliert. Der von mir angegebene Preis ist fest und ohne weitere versteckte Zusatzkosten


Hier findst du den Rahmen-Transport-Vertrag zum download

Unser Fuhrpark


Der LKW

bis zu 6 Stellplätze

Matthias Sessler




  • bis zu 6 Stellplätze
  • Heck- und Seitenrampe
  • Überwachungskamera
  • gepolsterte und verstellbare Trennwände
  • verstellbare Kopftrennungen
  • Softgummiboden
  • Dachfenster und Ventilatoren
  • Themperaturüberwachung mit Aufzeichnung
  • LED-Beleuchtung für Tag und Nachtfahrten
  • zahlreiche Staufächer
  • Wasserversorgung über Schlauchrolle
  • seitliche Sattelkammer
  • Außenbeleuchtung


Unser LKW

im Gespann Platz für 8 Pferde

Matthias Sessler




  • bis zu 8 Stellplätze
  • Heck- und Seitenrampe
  • Überwachungskamera
  • gepolsterte und verstellbare Trennwände
  • verstellbare Kopftrennungen
  • Softgummiboden
  • Dachfenster und Ventilatoren
  • Themperaturüberwachung mit Aufzeichnung
  • LED-Beleuchtung für Tag und Nachtfahrten
  • zahlreiche Staufächer
  • Wasserversorgung über Schlauchrolle
  • seitliche Sattelkammer
  • Außenbeleuchtung


Der Sprinter -Pferdeexpress

für ein oder 2 Pferde

Matthias Sessler




  • Transporter mit kompletter Hengstausstattung
  • mit hoher Trennwand und separaten Türen vor jedem Pferd
  • Trennwand komplett verstellbar für z.B. Stute und Fohlen
  • Dachventilator
  • LED-Tag- Nachtlicht
  • Dachluke
  • geschlossene Staukiste im Alkoven
  • Sattel und Trensenbehälter
  • Sattelkammer mit Ablagefächern
  • Softgummiboden

Kontakt &
Terminvereinbarung für Transporte

Exkusive Pferdetransporte

Matthias Sessler
Rempelkofen 2
93098 Mintraching

Mobil: +49 151 241 876 24
Mail: kontakt@dressurstall-sessler.com


Termine nach Vereinbarung

Matthias Sessler

Unser Dressurstall

Schau Dich doch auch gleich noch bei uns im Dressurstall Sessler um!

Matthias Sessler


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Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Dienstleistungen von Matthias Sessler, Rempelkofen 2, 93098 Mintraching (im folgenden Transporteur). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jedes Rechtsgeschäftes oder/und rechtsgeschäftsähnlichen Handlung zwischen dem Transporteur und dem Versender für Transportaufträge (im folgenden: Auftraggeber). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Transporteur übernimmt für den Auftraggeber den Transport von Pferden im In­ und Ausland.
2. Der Absender unterrichtet den Transporteur rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Beförderung betreffenden Einzelheiten zur ordnungsgemäßen Durchführung.

§ 2 Kosten

1. Die Kosten des jeweiligen Transportauftrages richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen Transporteur und Auftraggeber, vgl. § 4 (1a). Zusätzliche Kosten im Rahmen der Durchführung des Transportes kann der Transporteur dem Grunde nach und in der branchenüblichen Höhe verlangen, soweit diese tatsächlich angefallen sind.
2. Zahlung ist bar bei Be-­, oder Entladung oder im voraus per Überweisung. In Ausnahmefällen nach Absprache auf Rechnung

§ 3 Übergabe des Beförderungsguts

1. Der Auftraggeber übergibt das Beförderungsgut in beförderungsfähigem Zustand. Der Auftraggeber stellt dem Transporteur die erforderlichen und ordnungsgemäß ausgestellten Begleitpapiere zur Verfügung. Equidenpass und Vorlaufdokumente (Atteste, Tierhalterbescheinigung, Handelsrechnung etc.) sind dem Transporteur vor Transportbeginn zu übergeben.

§ 4 Auftrag

1. Der Beförderungsauftrag beginnt mit Erteilung und endet durch Ankunft am vereinbarten Beförderungsziel.
2. Die vertragliche Beziehung kann in einem Frachtbrief festgehalten werden, der durch Transporteur und Auftraggeber unterzeichnet wird. Der Frachtbrief soll die notwendigen Angaben im Sinne des § 408 HGB enthalten. Darüber hinaus gehende Regelungen kann der Frachtbrief enthalten.

§ 5 Be­- und Entladen

1. Jede Be­- und Entladung wird vom Auftraggeber oder von einem durch ihn Beauftragten vorgenommen.
2. Der Transporteur ist von der Haftung im Zeitpunkt des Be­ und Entladevorgangs befreit. Sofern der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter im Zeitpunkt der Be­ und Entladung nicht zugegen ist, gilt der Transporteur als beauftragt. In diesem Fall kann der Transporteur die Be­ und/oder Entladung im eigenen Ermessen durchführen; von der Haftung ist der Transporteur hierbei befreit.
3. Für das Be­ und Entladen steht dem Auftraggeber für den jeweiligen Vorgang maximal eine 1/2 Stunde zur Verfügung. Die Beladefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Fahrzeuges durch den Transporteur. Die Entladefrist beginnt mit dem Erreichen des vereinbarten ersten Zieles.
4. Wartet der Transporteur über die Be­ oder Entladefrist hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene branchenübliche Vergütung. Der Transporteur ist berechtigt, den Verladevorgang abzubrechen, wenn dieser nicht in der gegebenen Zeit durchgeführt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Ist mit der Beladung nicht begonnen worden oder gelingt die Beladung nicht, obwohl die Beladefrist bereits abgelaufen ist, stellt der Transporteur eine angemessene Nachfrist. Erfolgt die Beladung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Transporteur hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen.

§ 6 Stornierung

1. Stornierung des Auftrags mindestens 5 Werktage vor dem Transporttermin ist kostenfrei.
2. Bei Stornierung des Auftrags weniger als 5 Werktage vor dem Transporttermin werden 50% des vereinbarten Preis in Rechung gestellt.

§ 7 Mitnahme von Personen und Gegenständen

1. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Transporteurs.
2. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr, der Transporteur ist insoweit von der Haftung (Personenschäden, Sachschäden, etc.) befreit.

§ 8 Haftung

1. Der Transporteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf die Beförderung lebender Tiere zurückzuführen ist. 2. Für die von dem Transportgut ausgehenden Schäden und Beschädigungen ist der Transporteur haftungsbefreit.
3. Der Transporteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
4. Der Transporteur unterhält eine Frachtführerhaftpflichtversicherung gem. § 7a GüKG, wobei er gemäß § 427 HGB haftungsbeschränkt ist. Der Transport ist mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) versichert.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung bzgl. des jeweils durchzuführenden Transportes auf eigene Rechnung abzuschließen.
6. Eine weitergehende Haftung seitens des Transporteurs besteht nicht.

§ 9 Schadenanzeige

1. Jeglicher Schaden ist dem Transporteur unverzüglich bis zur Beendigung des Auftrages anzuzeigen.
2. Wird ein Schaden nicht bis zur Beendigung des Auftrages angezeigt, wird vermutet, dass die Transportsache in vertragsgemäßem Zustand transportiert und abgeliefert worden ist. Diese Vermutung gilt auch bei äußerlich nicht unmittelbar erkennbaren Schäden, wenn der Schaden nicht innerhalb von 1 Tag nach Ablieferung des Transportgutes angezeigt worden ist.
3. Die Schadenanzeige hat schriftlich zu erfolgen.

§ 10 Gerichtstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtstand bestimmt sich nach dem Firmensitz des Transporteurs, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, richtet sich der Gerichtsstand bei Klagen gegen den Auftraggeber nach dem Wohnort bzw. nach dem Aufenthaltsort des Auftraggebers.

Impressum


Matthias Sessler
Rempelkofen 2
93098 Mintraching


Mobil: +49 151 241 876 24

Email: kontakt@dressurstall-sessler.com

SteuerNr.: 244/211/60313
Inhaltlich verantwortlicher gemäß Paragraph 10 Absatz 3 MDStV: Matthias Sessler

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Datenschutzinformation


Datenschutzerklärung

Der Dressurstall Sessler nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzrechts. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick, wie der Dressurstall Sessler diesen Schutz gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

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Persönliche Daten, die Sie dem Dressurstall Sessler elektronisch übermitteln, beispielsweise Ihren Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, werden nur zum jeweils angegebenen Zweck (Kontaktaufnahme mit uns) verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Dressurstall Sessler wird Ihnen nur Informationen zuschicken, sofern Sie sich für entsprechende Angebote angemeldet haben. Gleiches gilt für den Fall, wenn Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns aufnehmen möchten: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur, um Ihre jeweilige Anfrage beantworten zu können; eine anderweitige Datenverwendung findet nicht statt.

Ihre Rechte

(Widerruf, Auskunft, Berichtigung und Löschung)

Die Einwilligung in die Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen; dafür schicken Sie bitte eine Mail an: kontakt@dressurstall-sessler.de Ihre Daten werden dann umgehend gelöscht. Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten (z.B. Name, Anschrift etc.) über Sie bei Dressurstall Sessler gespeichert sind. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an • Matthias Sessler. Bitte nennen Sie dabei das jeweilige Thema, zu dem Sie Ihre Daten übermittelt haben. Sie haben darüber hinaus, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ein Recht auf Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Ein entsprechendes Begehren richten Sie bitte an: kontakt@dressurstall-sessler.de

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